Änderungen bei der Prüfung auf Legionellen nach TrinkwV

Die Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat am 24.06.2023 Gültigkeit erlangt. Die Änderungen betreffen unter anderem die Prüfung auf Legionellen.

Bei der Bewertung der Ergebnisse gilt nun: nicht mehr die Überschreitung, sondern das Erreichen des technischen Maßnahmenwertes ist das Pflichten auslösende Ereignis. Blieb also bisher ein Ergebnis von 100 KBE/100 ml noch ohne Konsequenzen, müssen zukünftig mit diesem Ergebnis Maßnahmen eingeleitet werden. Eine Verschärfung ist dies trotzdem nicht. Warum? Bei der Prüfung auf Legionellen werden Laboratorien künftig nach einer aktualisierten UBA-Empfehlung auswerten. Dies führt dazu, dass immer mehrere Legionellen nachgewiesen werden müssen, um Werte von 100 KBE/100 ml (oder höher) zu berichten. Bisher reichte eine einzige Legionelle dafür aus. Die Werte sind also künftig besser abgesichert.