Blei im Trinkwasser

Becherglas mit Wasser im Labor

Blei im Trinkwasser ist ein Thema, das trotz moderner Wasserversorgung noch immer relevant ist. Bleihaltiges Trinkwasser kann heute vor allem in älteren Gebäuden mit Baujahr vor 1973 auftreten. Bleileitungen lassen sich oft an ihrer silbergrau-matten Oberfläche, ihrer Weichheit und einem dumpfen Klang beim Draufklopfen erkennen. Doch dafür müssen die Leitungen offen liegen. Im Zweifel schafft nur eine fachgerechte Laboruntersuchung Sicherheit. Eine Trinkwasseranalyse auf Basis der sogenannten gestaffelten Stagnationsbeprobung (da wird das Wasser ca. 4 h in der Leitung stehen gelassen) ist der zuverlässigste Weg, um eine mögliche Belastung festzustellen. Dabei werden insgesamt 3 Proben je 1 Liter entnommen, um den Einfluss der Hausinstallation auf das vom Wasserversorger gelieferte Wasser festzustellen.

Blei ist ein Schwermetall, das bereits in sehr geringen Mengen gesundheitsgefährdend ist. Blei verteilt sich über den Blutkreislauf im gesamten Körper und lagert sich vor allem in Knochen und Zähnen ein.  Dies kann die Knochendichte verringern und das Risiko für Osteoporose erhöhen. Besonders gefährdet: Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder: Schon niedrige Bleimengen schädigen  das Nervensystem sowie die Blutbildung und können das Wachstum und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.

Aus diesem Grund wurden die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach gesenkt. Der aktuell gültige Grenzwert der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beträgt 10 Mikrogramm pro Liter (0,010 mg/l). Ab dem 12.01.2028 gilt ein nochmals verschärfter Grenzwert von 5 Mikrogramm pro Liter.

Es gibt keine Verpflichtung zur Untersuchung der Hausinstallation auf Blei. Aber bei  Verdacht gilt: Wasser testen lassen. Bis zum Befund sollte man Stagnationswasser vor der Nutzung ablaufen lassen, Schwangere und kleine Kinder sollten das Wasser nicht trinken. Für die Körperpflege kann es aber weiterhin eingesetzt werden. Die Trinkwasserverordnung sieht ein vollständiges Verbot von Bleileitungen vor. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sowie Hausbesitzer sind verpflichtet, vorhandene Bleirohre oder Teilstücke fachgerecht zu entfernen oder stillzulegen.

Wenn Sie ihr Trinkwasser überprüfen wollen,  sprechen Sie uns an!