Grenzwert lt. TrinkwV für Bisphenol A gilt ab 12.01.2024
12.01.2024
Ab dem 12.01.2024 gilt im Trinkwasser ein Grenzwert von 0,0025 mg/l für Bisphenol A. Dabei handelt es sich um eine chemische Verbindung mit östrogenartiger Wirkung auf das Hormonsystem. Es steht unter anderem im Verdacht eine fortpflanzungsgefährdende und schädliche Wirkung auf Menschen zu haben. Bisphenol A kann durch Migration von Epoxidharz-Beschichtungen aus Rohrleitungen ins Trinkwasser gelangen. Darüber hinaus ist es in vielen Gebrauchsgegenständen wie beispielsweise Spielzeugen, aber auch in Lebensmittel- und Getränkeverpackungen anzutreffen. Hohe Temperaturen sowie eine saure oder basische Umgebung können den Übergang von Bisphenol A aus dem Material in Lebensmittel oder das Trinkwasser begünstigen.