Regelungen für Produkte und Materialien in Trinkwasser-Installationen

Verschiedene Rohre
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Es ist allgemein bekannt, dass Wasserversorger verpflichtet sind, strenge Qualitätsstandards einzuhalten. Aber auch Materialien, die mit dem Trinkwasser in Kontakt kommen, unterliegen Anforderungen, um Kontaminationen und Verunreinigungen zu minimieren bzw. auszuschließen. Doch diese Anforderungen sowie die Voraussetzungen für eine Zulassung der Produkte und Materialien waren bisher in den Ländern der EU verschieden. Hersteller mussten ihre Produkte deshalb mehrfach untersuchen und ggf. zertifizieren lassen – mit den damit verbundenen Kosten. Man kann zu den vielen Regulierungen in der Europäischen Union stehen wie man will – hier war eine einheitliche Regelung mehr als wünschenswert!

Im Jahr 2021 wurden in der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie, deren Überarbeitung auf die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ zurück geht, erstmals hygienische Anforderungen an alle Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser aufgenommen. Die Anforderungen waren bis 2023 in nationales Recht umzusetzen – in Deutschland wurde die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entsprechend angepasst.

Bis 2026 sind in Deutschland weiterhin die Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA-BWGL) gemäß § 15 TrinkwV gültig. Materialien mit Trinkwasserkontakt dürfen weder den Geschmack oder Geruch des Trinkwassers nachteilig verändern, noch Stoffe in unvermeidbaren Konzentrationen an das Wasser abgeben. Außerdem dürfen die verwendeten Substanzen das Wachstum von Mikroorganismen nicht fördern. Für die Neuinstallation oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen sowie der Trinkwasser-Installation müssen Produkte und Bauteile verwendet werden, die den hygienischen Kriterien der Bewertungsgrundlagen entsprechen.

Im Januar 2024 veröffentliche die EU delegierte Rechtsakte zu diesem Thema. Ab 2026 werden diese europaweit einheitlichen Regelungen bezüglich der Produkte und Materialien mit Trinkwasserkontakt gültig. Darin sind die Anforderungen an Werkstoffe und Produkte, sowie Angaben zu den Prüfverfahren und deren Bewertung inklusive Positivlisten enthalten. Zusätzlich soll eine Konformitätsbestätigungspflicht (Zertifizierungspflicht) auf Grundlage des 1+-Systems gelten und die jeweiligen Produkte entsprechend gekennzeichnet werden.

Materialien und Produkte, die den neuen EU-Richtlinien entsprechen, erhalten dann eine EU-Konformitätserklärung und eine EU-spezifische Kennzeichnung. Sie können dadurch in der gesamten EU verkauft werden.

Momentan verständigen sich Fachexperten europäischer Länder in Arbeitsgruppen über die praktische Umsetzung der Anforderungen.