„Water-Safety-Plan“ – Herausforderungen für Wasserversorger

Trinkwasseranlage, Rohre, Techniker
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Die WHO hat unter dem Begriff Water-Safety-Plan eine umfassende Risikoermittlung und Risikomanagement empfohlen, mit der gesundheitliche Risiken in allen Prozessen vom „Einzugsgebiet bis zum Zapfhahn“ systematisch ermittelt, bewertet und beherrscht werden sollen. Im europäischen Raum wird das in der DIN EN 15975-2 (2013-12) „Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement – Teil 2: Risikomanagement“ aufgegriffen.

Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die 2023 aktualisiert wurde, fordert für alle Wasserversorger, ihre Wasserversorgungsanlage bis zum 12.01.2029 (bzw. 12.01.2033 für kleinere Versorger) erstmalig einem Risikomanagement zu unterziehen. Trinkwassereinzugsgebiete müssen nach der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung – TrinkwEGV – sogar bereits zum 12.11.2025 bewertet werden. Das ist ein straffer Zeitplan und stellt insbesondere für kleine Wasserversorger eine große Herausforderung dar.

Wir empfehlen zur vertieften Literaturrecherche die Website des Umweltbundesamtes.