Zertifizierungspflicht ab 2027!
Bisher mussten Produzenten von Materialien und Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser in vielen Ländern der EU separate Zertifikate dafür erlangen. Durch die neue EU-Regelung ist künftig nur noch ein Zertifikat (Hygiene-Konformitätsbestätigung) erforderlich. Das Zertifikat ist ebenso wie eine Kennzeichnung der Produkte ab 1.1.2027 die Voraussetzung für das Inverkehrbringen im EU-Raum. Es gibt Übergangsfristen für Produkte mit gültiger nationaler Konformitätsbestätigung.
Was ändert sich im Vergleich zu den bisher in Deutschland üblichen Bewertungsgrundlagen und Leitlinien des deutschen Umweltbundesamtes (UBA)? Bei den Prüfungen nicht so viel. Neu ist eine zusätzliche Migrationsprüfung nach EN 12873-1 mit gechlortem Prüfwasser im Kaltwasserbereich (bisher nur in ungechlortem Wasser erforderlich), die zusätzliche Bestimmung des Geschmacksschwellenwertes sowie ein GC-MS-Screening des Migrationswassers nach EN 15768.
Die EU-Positivliste basiert im Wesentlichen auf den bisher gültigen nationalen Positivlisten und soll regelmäßig angepasst werden.
Bereits seit Monaten treffen sich die europäischen Zertifizierungsstellen (künftige notified bodies) sowie die europäischen Prüflabore (dazu gehören auch wir), um sich zur konkreten Umsetzung der EU-Richtlinien auszutauschen und die Vorgehensweise zu harmonisieren.
Wir sind schon seit 2025 für die Prüfungen nach dem neuen EU-Regelwerk akkreditiert und stehen bereit, diese Prüfungen durchzuführen.